Stand: Oktober 2026 · Fassung 2026-10-19
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Burak Kaplan, Brandenburger Str. 25, 87700 Memmingen (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Händler“) über die Nutzung der Software-Lösung LoyiaCard. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Händlers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
LoyiaCard ist eine digitale Kundenbindungs-Lösung, die es Händlern ermöglicht, digitale Stempel- und Punktekarten für ihre Endkunden bereitzustellen. Die Karten werden in Apple Wallet und Google Wallet gespeichert. Der Funktionsumfang umfasst unter anderem das Vergeben von Stempeln/Punkten, das Versenden von Push-Nachrichten und automatischen Nachrichten, Belohnungssysteme sowie statistische Auswertungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung.
Die Nutzung von LoyiaCard ist auf eine Betriebsstätte des Händlers beschränkt. Betriebsstätte ist ein Geschäftslokal unter einer Anschrift. Innerhalb dieser Betriebsstätte ist die Nutzung auf mehreren Geräten und durch mehrere Mitarbeiter gestattet. Für jede weitere Betriebsstätte, etwa eine Filiale, ist eine gesonderte Vereinbarung mit dem Anbieter erforderlich.
Der Vertrag kommt durch die Registrierung des Händlers und die anschließende Freischaltung durch den Anbieter zustande. Der Anbieter behält sich vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Bei der Registrierung bestätigt der Händler die genannten Nutzungsgebühren sowie den kostenlosen Probemonat ausdrücklich. Der Anbieter dokumentiert diese Bestätigung mit Zeitpunkt und Fassung dieser AGB und teilt dem Händler nach der Freischaltung Vertragsbeginn und Ende des Probemonats in Textform mit.
Probemonat. Die Nutzung ist ab der Freischaltung einen Monat lang kostenlos (Probemonat). Der Probemonat endet mit Ablauf des Tages, der dem Tag der Freischaltung im Folgemonat vorausgeht; gibt es diesen Tag im Folgemonat nicht, mit dem vorletzten Tag des Folgemonats. Für den Probemonat muss der Händler keine Zahlungsangaben machen.
Nutzungsgebühr. Nach dem Probemonat ist die Nutzung kostenpflichtig. Es gelten die bei Vertragsschluss genannten Preise. Der Händler wählt zwischen
Eine einmalige Einrichtungsgebühr fällt nicht an. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Der bei Vertragsschluss genannte Preis bleibt für die Dauer des Vertrags bestehen; spätere Preisänderungen gelten nur für neu geschlossene Verträge. Gewährt der Anbieter einen Rabatt, etwa über einen Rabattcode, gilt er in dem dabei genannten Umfang und Zeitraum.
Zahlung. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Händler wählt die Zahlweise und hinterlegt ein Zahlungsmittel (derzeit SEPA-Lastschrift oder Kredit- bzw. Debitkarte, auch über Apple Pay oder Google Pay) in seinem Kundenkonto. Er ermächtigt den Anbieter, die fälligen Nutzungsgebühren von diesem Zahlungsmittel einzuziehen. Hinterlegt der Händler das Zahlungsmittel während des Probemonats, erfolgt die erste Abbuchung nach dessen Ende; hinterlegt er es danach, sofort, und der Abrechnungszeitraum beginnt mit diesem Tag. Anschließend wird die Nutzungsgebühr zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums automatisch eingezogen. Rechnungen stellt der Anbieter elektronisch bereit; sie sind im Kundenkonto abrufbar.
Wechsel der Zahlweise. Der Händler kann jederzeit von monatlicher auf jährliche Zahlung wechseln; die für den laufenden Monat bereits gezahlte Gebühr wird anteilig angerechnet. Im Probemonat läuft der Probemonat bei einem Wechsel unverändert weiter. Ein Wechsel von jährlicher auf monatliche Zahlung wird zum Ende des bezahlten Jahres wirksam.
Kein Zahlungsmittel nach dem Probemonat. Hat der Händler bis zum Ende des Probemonats kein Zahlungsmittel hinterlegt, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu sperren. Für die Dauer einer solchen Sperre fällt keine Nutzungsgebühr an. Hinterlegt der Händler nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Probemonats ein Zahlungsmittel, endet der Vertrag mit Ablauf dieser Frist, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Zahlungsverzug. Der Händler sorgt für ausreichende Deckung des hinterlegten Zahlungsmittels. Schlägt eine Abbuchung fehl oder wird eine Zahlung zurückgebucht, wird der Einzug automatisch erneut versucht; der Händler wird im Kundenkonto darauf hingewiesen und kann die offene Zahlung dort begleichen oder das Zahlungsmittel ändern. Bleibt die Zahlung aus, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform bis zum Ausgleich der offenen Forderung zu sperren; die Pflicht zur Zahlung bleibt davon unberührt. Kosten einer Rücklastschrift oder Rückbuchung, die der Händler zu vertreten hat, trägt der Händler.
Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung des Händlerkontos durch den Anbieter (Vertragsbeginn) und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
Der Händler kann den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen — bei monatlicher Zahlung zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats, bei jährlicher Zahlung zum Ende des bezahlten Jahres, im Probemonat zu dessen Ende. Die Kündigung erfolgt im Kundenkonto oder in Textform (z. B. E-Mail an kontakt@loyiacard.com). Bis zum Wirksamwerden kann der Händler die Kündigung im Kundenkonto zurücknehmen. Der Anbieter bestätigt Eingang und Vertragsende in Textform.
Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
Erstattung. Bereits gezahlte Nutzungsgebühren werden bei einer Kündigung durch den Händler nicht anteilig erstattet; die Nutzung bleibt bis zum Ende des bezahlten Zeitraums möglich. Endet der Vertrag dagegen aus einem vom Anbieter zu vertretenden Grund, insbesondere durch dessen ordentliche Kündigung, durch Einstellung des Dienstes oder durch eine außerordentliche Kündigung des Händlers aus wichtigem Grund, erstattet der Anbieter bereits gezahlte Gebühren anteilig für die nicht genutzten vollen Kalendermonate.
Mit dem Vertragsende werden der Zugang des Händlers und die Kundenkarten deaktiviert. Der Händler kann seine Daten bis dahin über die Statistik-Seite exportieren.
Der Händler verpflichtet sich, die Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Händler ist für die Inhalte, die er über LoyiaCard an seine Endkunden versendet (z. B. Push-Nachrichten und automatische Nachrichten), allein verantwortlich. Er stellt sicher, dass diese Inhalte nicht gegen geltendes Recht, insbesondere Wettbewerbs- und Datenschutzrecht, verstoßen.
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Soweit der Anbieter im Auftrag des Händlers personenbezogene Daten von dessen Endkunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit des Dienstes, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, technische Störungen oder Ausfälle von Drittanbietern (z. B. Apple, Google, Hosting-, Wallet- oder Zahlungsdienstleister) können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Der Anbieter haftet insbesondere nicht für entgangene Gewinne oder mittelbare Schäden.
Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Über Änderungen wird der Händler rechtzeitig in Textform informiert. Widerspricht der Händler nicht innerhalb von vier Wochen, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Händler Kaufmann ist, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Burak Kaplan · LoyiaCard · kontakt@loyiacard.com